Väter bei Erziehungszeiten für Rente nicht benachteiligt
Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente nicht diskriminiert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Aktenzeichen B 5 R 10/23 R). Es liege keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden, teilte das BSG mit. Nach der geltenden Regelung können Eltern, die gemeinsam ein Kind erziehen, eine übereinstimmende Erklärung gegenüber dem Rentenversicherungsträger abgeben, welchem El...