Ehrenamt und Minijob: Steuerfreie Einkünfte kombinierbar
Erhalten Sie im Rahmen Ihres Ehrenamts oder Ihrer Übungsleiter-Tätigkeit eine Aufwandspauschale? Dann müssen Sie diese unter Umständen weder versteuern noch Sozialabgaben darauf entrichten. Zwar müssen gewisse Voraussetzungen für die Abgabenfreiheit erfüllt sein. Ob Sie nebenher einer Vollbeschäftigung oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, spielt eine untergeordnete Rolle. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Im Rahmen der Ehrenamtspauschale können Ehrenamtliche pro Jahr 840 Euro steuer- und sozialabgabenfrei erhalten. Fußballtrainer, Chorleiter oder Ausbilder bei der freiwi...