Wohnung unbewohnbar? Versicherte wählen Unterbringung selbst
Wird die eigene Wohnung unbewohnbar, kommen gute Hausratversicherungen während der Reparaturarbeiten für die Kosten einer alternativen Unterbringung auf. In der Regel handelt es sich dabei um Hotelkosten. Wenn Geschädigte nicht im Hotel, sondern anderweitig unterkommen möchten, ist das aber kein Grund für Versicherer, die Zahlung zu verweigern. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az.: 9 U 187/22) weist das Rechtsportal anwaltauskunft.de hin. In dem konkreten Fall hatten die Versicherungsnehmer gegen ihren Versicherer geklagt. Nachdem deren Wohnung durch einen...