Ist künftig Kiffen am Arbeitsplatz erlaubt?
Auch wenn der Konsum von Cannabis für Volljährige künftig legal ist, bedeutet das nicht, dass Berufstätige im Job einfach nach der Droge greifen dürfen. Denn Arbeitnehmer schulden ihre ungetrübte Arbeitsleistung, erklärt Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA). Ist das durch Cannabis nicht mehr gegeben, können arbeitsrechtliche Maßnahmen folgen. Und zwar auch dann, wenn der Konsum in einem Unternehmen nicht offiziell verboten ist. Laut dem Anwalt reicht es schon aus, wenn jemand eigentlich ein lebhafter Typ ist, nach Cannabiskonsum ...