Urteil: Regelverletzung beim Drohnenflug bringt Bußgeld ein
Wer seine Drohne fliegen lässt, ohne sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten, riskiert ein Bußgeld. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Schwerin (AZ: 35 OWi 6/23), nach der ein Mann 1250 Euro zahlen musste. Seine Drohne hatte kein Kennzeichen und er hatte gewisse Abstände nicht eingehalten. Drohnen mit Kamera müssen registriert seinSo hatte er zum einen seine Drohne vom Typ DJI Mini 2 ohne Registrierungsnummer fliegen lassen. Weil sie eine Kamera hatte, war die Drohne laut Gericht im Sinne der Verordnun...