FSJ und Job zwischen Bachelor und Master: Kindergeld weg
Wenn ein Kind zwischen dem Bachelor-Abschluss und Beginn des Masterstudiums ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert und dazu auch noch zeitweise jobbt, kann das die Kindergeldzahlung kosten. Denn dann ist das nicht mehr zeitnah genug, als dass die einzelnen Ausbildungsabschnitte als einheitliche Ausbildung gelten. Auf eine entsprechende Entscheidung (Az: III R 10/22) des Bundesfinanzhofs weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Im konkreten Fall erhielt der Vater für seine Tochter Kindergeld. Nach dem Bachelor-Abschluss entschloss sich diese zu einem...