Muss Traktorfahrer nach Unfall im Mähbetrieb haften?
Eine als Kraftfahrzeug nutzbare Arbeitsmaschine gilt bei der Ausführung fahrender Arbeiten als «in Betrieb». Mäht also ein Traktor mit entsprechendem Gerät am Straßenrand entlangfahrend eine Wiese und verursacht dabei Schäden bei Dritten, ist dessen Betrieb als Kraftfahrzeug gegeben. Das heißt: Die Versicherung des Halters muss dann für die verursachten Schäden haften. Das zeigt ein Urteil (Az.: 10 U 683/23 e) des Oberlandesgerichts (OLG) München, auf das der ADAC hinweist. Hochgewirbelte Steine sorgen für VerletzungenIm besagten Fall ging es um einen Biker, der mit seinem Motorrad auf einer L...