Nie wieder billigen Döner? Kebab soll per Gesetz geschützt werden

Aufgrund einer neuen Verordnung könnte Billig-Döner schon bald Geschichte sein.

Bei seinem Besuch in der Türkei hatte der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier einen Berliner Imbissbesitzer mit einem 60 Kilogramm schweren Dönerspieß im Schlepptau. Als ein Zeichen für die jahrzehntelange Verbindung der Länder, etwa durch Gastarbeiter:innen.

Sie sind es auch, die den Döner nach Deutschland brachten und etwas abgewandelt zu einem der beliebtesten Fast-Food-Gerichte entwickelten. In Deutschlands Großstädten gibt es Döner an jeder Ecke. Aber auch in ländlicheren Gebieten ist das türkische Gericht zu finden. Die Qualitätsunterschiede sind dabei jedoch so unterschiedlich wie die Preise.

Während ein Döner Kebab vor einigen Jahren noch für 3 Euro zu haben war, muss man mittlerweile beinahe überall mindestens 6,50 Euro dafür hinblättern. Aufgrund einer neuen Verordnung könnte Billig-Döner schon bald Geschichte sein. Demnach soll es europaweit genaue Vorgaben für das beliebte Gericht geben.

Döner gehört zu den beliebtesten Gerichten der Deutschen, wenn es schnell gehen muss.

Döner als geschütztes Gericht: Kebab soll per Gesetz vereinheitlicht werden

Die Idee soll von einer türkischen Erzeugergruppe stammen. Sie hat laut "Bild" am Mittwoch bei der EU einen Antrag gestellt. Das Ziel lautet, dass der Begriff "Döner" ein geschützter Begriff wird, der nur mehr dann verwendet werden darf, wenn er nach bestimmten Vorgaben zubereitet wird.

Dazu gehört auch, europaweit eine einheitliche Rezeptur einzuführen. Auch die Zutaten sollen überall die gleichen sein. Nach dem Wunsch der Antragsteller soll der Begriff "Döner" nach dem EU-Lebensmittelrecht als eine "garantiert traditionelle Spezialität" gelten und ein entsprechendes Siegel benötigen.

In der EU gibt es viele Gerichte, die geschützt sind. Beispiele sind etwa die "Pizza napoletana", das "Wiener Schnitzel" oder "Borschtsch".

Nun soll der Döner also folgen. Den eingegangenen Antrag bestätigte die Europäische Kommission und erklärte der "Bild", wie es nun weitergeht:

"Wir haben von einer türkischen Erzeugergruppe einen Antrag auf Schutz des Namens 'Döner' als 'garantiert traditionelle Spezialität (TSG)' in der EU erhalten. Nun beginnt eine dreimonatige Frist, in der Interessenträger (...) das Recht haben, Einspruch gegen den Antrag einzulegen."

Döner soll geschützt werden, damit Qualitätsunterschiede nicht mehr so drastisch sind.

Der Antrag könnte dann abgelehnt werden, wenn es einen starken Widerspruch gebe.

Einheitlicher Kebab könnte Preise in die Höhe treiben

Hat die türkische Erzeugergruppe mit dem Antrag Erfolg, hat dies Auswirkungen auf den Döner-Genuss in der EU: Sollte der Döner wirklich mit dem Siegel "garantiert traditionelle Qualität" geschützt werden, würde es zwar einheitliche Qualität bedeuten. Allerdings brächte dies gleichzeitig auch einen garantiert hohen Preis mit sich. Denn Imbisse wären dann nicht mehr so frei in der Auswahl der Zutaten.

Im deutschen Lebensmittelbuch ist bereits festgeschrieben, dass ein Döner nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen darf. Zudem darf der Hackfleischanteil höchstens bei 60 Prozent liegen. Die neuen Vorschriften nach dem Wunsch der Erzeugergruppe würden die Vorgaben deutlich strenger machen.

Döner findet sich in Deutschland mittlerweile beinahe an jeder Ecke. Vor allem in Städten.

Döner-Rezept: So müsste der einheitliche Kebab zusammengesetzt sein

Wie "Bild" weiter berichtet, steht schon fest, wie der einheitliche Döner mit dem roten Fleisch zusammengesetzt sein sollte. Demnach soll der mit rotem Fleisch aus 100 Kilogramm Fleisch von mindestens sechzehn Monate alten Rindern oder Keulen- und/ oder Rückenfleisch von mindestens sechs Monate alten Schafen bestehen.

Zudem muss er 8 bis 10 Kilogramm tierisches Fett enthalten. Falls es erforderlich ist, darf der Döner 2 bis 3 Kilogramm Joghurt oder Milch enthalten. Zudem 2 bis 3 Kilogramm Zwiebeln, 2 bis 3 Kilogramm Salz und 100 bis 200 Gramm schwarzer Pfeffer. Dazu kommt die gleiche Menge roter Pfeffer und Thymian.

Doch nicht nur die Zusammensetzung, auch die genaue Zubereitung könnte mit dem neuen Gesetz vorgeschrieben werden. Dies betrifft einerseits den "Döner"-Spieß, als auch die Schneidetechnik. So müsse das Fleisch in "Scheiben einer Dicke von drei bis fünf Millimetern bei rotem Fleisch und in einer Dicke von ein bis zwei Zentimeter bei Hähnchen mit einem Messer" geschnitten werden.

Auch die genaue Technik wird vorgegeben: von oben nach unten in dünnen, zwei bis fünf Millimeter dicken Flächen. Als Werkzeug soll ein eigenes "Döner"-Messer fungieren.