Sammelklage gegen Vodafone: Wie bekommen Kunden ihr Geld zurück?

Vodafone hat die Preise einseitig geändert – und das während der Vertragslaufzeit. Nun droht eine Sammelklage.

Viele Vodafone-Kund:innen sind sauer. Seit einer Preiserhöhung im Jahr 2023 müssen sie für ihre Internet- und Telefonanschlüsse mehr bezahlen als zuvor. Etwa fünf Euro im Monat tiefer muss die Kundschaft seitdem dafür in die Tasche greifen. Denn der Anbieter hat die Preise einseitig geändert – und das während der Vertragslaufzeit.

Das stößt nicht nur zahlreichen Kund:innen sauer auf. Aus Sicht des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) gibt es auch keine rechtliche Grundlage für eine derartige Erhöhung. Nun könnten Betroffene womöglich Geld zurückerstattet bekommen. Wie das möglich ist? Watson klärt auf.

Wie können Vodafone-Kunden Geld zurückbekommen?

Weil er die Preiserhöhung als nicht gerechtfertigt erachtet, hat der vzbv eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Dadurch wollen die Verbraucherschützer:innen die Chance auf Erfolg erhöhen, wie die Vorständin des vzbz, Ramona Pop, erklärt:

"Wegen fünf Euro Mehrkosten im Monat scheuen vielen Menschen wohl den Gang vor Gericht. Mit der vom Verbraucherzentrale Bundesverband eingereichten Sammelklage können Verbraucher:innen unkompliziert und kostenlos zu ihrem Recht kommen."

Wer Glück hat, könnte Geld von Vodafone zurückerstattet bekommen.

Demnach können sich betroffene Vodafone-Kund:innen der Klage anschließen und sich ins Klageregister eintragen. "Wenn das Verfahren erfolgreich ist, können Verbraucher:innen direkt Geld zurückbekommen", sagt Pop.

Sammelklage gegen Vodafone: Wer kann sich anschließen?

Als Betroffene gelten all jene, die Vodafone als ihren Telefon- und Internetanbieter in den eigenen vier Wänden haben und deren Preise während der Vertragslaufzeit geändert wurden. Ausgenommen sind alle, die schon mit dem Unternehmen selbst einen Vergleich geschlossen haben.

Konkret geht es um die Kundschaft von Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH. Sie können sich dem Vorhaben ganz kostenfrei anschließen. Mobilfunkverträge bei dem Unternehmen sind hingegen nicht Teil der Klage, wie der vzbv auf der Webseite mitteilt. Dort gib es auch die Möglichkeit, ganz einfach zu checken, ob man mitmachen kann.

Konkret geht es um die Kundschaft von Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH.

So einfach ist die Teilnahme an der Sammelklage gegen Vodafone

An der Sammelklage teilzunehmen, ist für Betroffene relativ unkompliziert. Sie können sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Dort gibt es ein Online-Formular. Je früher dies passiert, desto besser sei es laut Verbraucherschützer:innen. Denn man könne sich nur bis zu drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung anmelden.

Sobald Betroffene sich erfolgreich eingetragen haben, sind sie Teil der Sammelklage. Und ab diesem Moment können die Ansprüche auf eventuelle Rückzahlungen nicht mehr verjähren. Und zwar unabhängig davon, wie lange das ganze Verfahren dauert, wie der vzbz erklärt. Bei dieser neu eingeführten Sammelklage wird eine eventuelle Rückerstattung des Geldes direkt zugesprochen, ganz ohne Gang vor Gericht. Wer auf dem Laufenden zu dem Verfahren gehalten werden möchte, kann zudem den News-Alert des Verbraucherzentrale Bundesverbands abonnieren.