Ehe-Aus? Eigenmächtiges Ausräumen der Wohnung verboten
Nach der Trennung und Scheidung einfach Teile der gemeinsamen Wohnung ausräumen und mitnehmen? Das geht nicht. Ex-Partner müssen sich grundsätzlich über die Verteilung der Haushaltsgegenstände einigen, stellt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer klar. Wer sich nicht daran hält, riskiert, sogar mit Schadenersatz belegt zu werden. Die Zuordnung erfolgt durch eine sogenannte Realteilung - sämtliche beweglichen Dinge, die dem Zusammenleben und der Freizeitgestaltung dienen, müssen gerecht und einvernehmlich aufgeteilt werden. Dazu gehören neben Möbeln und Einrichtungsgegenständen auch K...