Ratenzahlung für energetische Maßnahmen ist nicht ratsam
Wer seine mindestens zehn Jahre alte, zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie einer energetischen Sanierung unterzieht, kann dabei steuerlich profitieren. Die Kosten des ausführenden Fachunternehmens sind zu 20 Prozent absetzbar - bis zu einer Höchstgrenze von 40.000 Euro und verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler parallel keine anderen Fördermittel der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Und, dass sie den Aufwand nicht in Raten bezahlen. Sonst ist der Bonus unt...