Erwerbsminderungsrente: Auch Berufseinsteiger haben Anspruch
Ein Unfall oder eine Krankheit kann dazu führen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrer Beschäftigung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachgehen können. Das kann zu großen finanziellen Einbußen führen. Eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Betroffene aber in der Regel erst beziehen, wenn sie bereits fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben. Für Berufseinsteiger gilt allerdings eine Sonderregelung, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit. Denn sie haben zumindest im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bereits ab d...