Schnitt-Verbot ab 1. März: Das gilt nun im Garten
Hecken und Sträucher - inklusive Obststräucher - und Gebüsche dürfen vom 1. März bis zum 30. September nicht geschnitten werden. Denn Wildtiere brauchen in ihrer Haupt-Fortpflanzungszeit Schutz. Darauf weist die Tierschutzorganisation «Aktion Tier» hin. Warum ist das so wichtig? Vor allem Vögel, Eichhörnchen, Baummarder und Igel nutzen die Pflanzen als Unterschlupf und Brutstätte. Früchte dienen Tieren als Nahrung, Insekten ziehen aus den Blüten Nektar. Das sollten Sie beachten: Es ist verboten, Hecken, Sträucher und Obststräucher, Gebüsche und sogenannte lineare Strauchbepflanzungen - auch le...