minijob
Geradezu jeder hatte schon mal einen Job auf - früher noch - 450-Euro-Basis. Obwohl der Mindestlohn gestiegen ist, bleibt das Job-Modell dasselbe: der Minijob. Auch wenn es beim ersten Hören nicht so klingt, werden Minijobber genauso behandelt wie Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet: Das Arbeitsrecht gilt auch für Minijobs. Das Magazin der Minijob-Zentrale bietet einen Überblick über die Rechte von Minijobbern: Der Lohn-Überblick: Der Mindestlohn ist das MindesteZentral ist: Arbeitgeber müssen ihren Minijobbern den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Das gilt für alle über 18-jährigen Arbeitnehmer...
DPA (German)
Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Minijobber müssen dabei zwei Aspekte beachten: Erstens, das ist nur möglich, wenn man keinen Hauptjob hat. Wer also eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, darf zusätzlich nur einen Minijob ausüben. Darauf macht das Online-Portal «minijob-zentrale.de» aufmerksam.Zweitens: Wollen Minijobber ohne Hauptjob mehrere Jobs ausüben, müssen sie die Verdienstgrenze einhalten. Seit Januar liegt die Grenze bei 538 Euro im Monat - so viel dürfen Minijobber höchstens als Summ...
DPA (German)
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