Haftungsstreit bei Unfall mit ohnmächtigem Fahrer
Eine im Straßenverkehr eintretende plötzliche Ohnmacht muss bei einem Unfall nicht als höhere Gewalt gewertet werden. Sie schützt einen Unfallgegner nicht vor einer Mithaftung, wenn der durch seine eigene Fahrweise den Unfall hätte verhindern können. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Ellwangen, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: 6 O 87/22). Mann wurde ohnmächtigAbends auf dem Parkplatz eines Drogeriemarktes: Ein Fahrer bekam am Steuer seines Autos einen Schlaganfall, während er fuhr. Er wurde ohnmächtig. Sein Auto stieß mit dem ...