Brüssel will Artikel 7 Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen beenden
Die Sonderaufsicht über systematische Verstöße des Landes gegen Grundwerte und die anhaltende Aushöhlung der Unabhängigkeit der Justiz läuft seit 2017. Infolgedessen sah sich Polen gezwungen, in regelmäßigen Anhörungen vor den anderen Mitgliedstaaten zu erscheinen und über seine Fortschritte — oder Rückschritte — in diesem Bereich Rechenschaft abzulegen. Nur Polen und Ungarn waren jemals Gegenstand von Artikel 7. In der am Montag unerwartet erfolgten Ankündigung wird festgestellt, dass in Polen kein „klares Risiko eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Rechtsstaatlichkeit“ mehr besteht. Die...