Steuerfreie Soforthilfe: Veraltete Formulare können täuschen
Auch wenn bis zur Abgabefrist am 2. September noch etwas Zeit bleibt: Schon mal einen vorsichtigen Blick in die Formulare der Steuererklärung 2023 geworfen? Dort findet sich in der Anlage SO «Sonstige Einkünfte» noch ein Überbleibsel aus vergangenen Tagen, das Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getrost ignorieren können. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. In der Zeile 17 der Anlage sind nämlich Angaben zur Gas- und Wärmepreisbremse gefragt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten hier ursprünglich eintragen, wie hoch die Entlastung war, die sie im Zuge der sogenannten Soforthilfe im ...