Cum-Ex-Schlüsselfigur scheitert am Bundesverfassungsgericht
Hanno Berger hat im Kampf gegen eine lange Haftstrafe wegen schwerer Steuerhinterziehung vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Er gilt als Schlüsselfigur der Cum-Ex-Geschäfte. Eine Verfassungsbeschwerde von Berger, die sich gegen das frühere Verwerfen seiner Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) richtete, sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. «Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist.» Das Landgericht Bonn hatte Berger im Dezember 2022 wegen drei Fällen von b...